Vermögensbildung, Vermögensverwaltung, Vermögenssicherung

Versicherungsgesellschaften bieten heute verschiedenste Dienstleistungen. Viele Themenbereiche gehen fließend ineinander über. Bestimmte Ziele und Motive lassen sich nur mit Versicherungslösungen verwirklichen. Besonders Bezugsrechte, spezielle Garantiemodelle, lebenslange Zahlungen spielen hier eine wesentliche Rolle. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen Rechnung tragen. Zwei Kernbereiche sind nachfolgend genannt. Wichtig ist, dass alle Bereiche richtig ineinander greifen. Auch ein Versicherungsportfolio sollte regelmäßig auf eine optimierte Policenstruktur überprüft werden.

 

1. Versicherungen als eigene Anlageklasse

  • Kurzlaufende Geldanlage (Parkdepots)
  • Mittelfristige Kapitalanlage als Anleiheersatz
  • Klassische Kapitallebensversicherung
  • Klassische Rentenversicherung
  • Fondsbasierte Renten- oder Lebensversicherung, entweder mit reiner Fondsanlage in Investmentfonds oder wahlweise in Ergänzung diverser Garantiemodelle. Derartige Modelle können beispielsweise Beitragsgarantien oder Garantien mit Mindestverzinsungen sein. Diese werden erzeugt und konstruiert durch diverse Mechanismen (Beispiel: Hybrid-Modelle, I-ICPPI oder Variable Annuities). Es ist heute auch schon möglich spezielle Zertifikate zu integrieren.
  • Versicherungen, bei denen die Anlage im Rahmen einer (auch bereits bestehenden) standardisierten Vermögensverwaltung erfolgt. Diese Anlagemöglichkeiten sind relativ neu. Bei der Kombination mit einem biometrischen Risiko ergibt sich die Möglichkeit Abgeltungssteuerzahlungen aufzuschieben oder gänzlich zu vermeiden.
  • Pensionsmanagement mit den Durchführungswegen der Betrieblichen Altersversorgung.

 
Daneben kann zu Lebzeiten die Erbfolge und die Begünstigung aktiv gestaltet werden. Diese Gestaltung kann erhebliche Besitzsteuerzahlungen optimieren und Vermögen zielgerichtet übertragen. Ergänzend können mit Bezugsrechten besondere Wunschkonstellationen erreicht werden:      

  •   Schenkungen an Kinder
  •   Schenkungen an Kinder von Lebensgemeinschaften
  •   Schenkungen an Enkelkinder
  •   Schenkungen an Ehegatten
  •   Versorgung, (un-) widerruflich                                                   
  •   Stiftungen
  •   Pflegeleistungen
  •   Kinderlose Ehen
  •   Lebenspartnerschaften ohne Trauschein
  •   Absicherung von Kindern
  •   Sonstige Versorgungsempfänger



2. Versicherungen als Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme

  • Lebenslange oder temporäre Rentenzahlungen
  • Berufsunfähigkeitsabsicherungen
  • Reine Risikolebensversicherungen mit dem Ziel der Absicherung von:
  • Erbschaftsteuerzahlungen
  • Firmenkäufen, Betriebsübernahmen
  • Gesellschaftsanteilen
  • Liquiditätsrisiken bei inhabergeführten Marken
  • Familie
  • Lebenspartnern
  • Geschäftspartnern
  • Darlehen

 

  • Sachversicherungen für Immobilien aller Art, Jachten/Schiffe, Privatflugzeuge, Autos der Luxusklasse, Oldtimer
  • Klassische Vermögensgegenstände
  • Gesundheitsmanagement: Krankenversicherungen, Pflegerisiko
  • Spezialversicherungen:
  • Preziosen, Kunstgegenstände und -sammlungen
  • Entführung, Verschleppung, Lösegeld, Terror
  • Manager-Haftpflicht (D&O)



Die Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr sollen Sie aufzeigen, welche Vielfalt existiert. Welches Produkt sich speziell zur Lösung Ihrer Prioritäten anbietet, besprechen wir gemeinsam.